Historische Liedersammlungen



 
  A1523A
Titel:Schwäbische Volkslieder mit ausgewählten Melodien, Teil 1 (Lied 1 - 90) (REPRINT)
Herausgeber / Verlag:Meier, Ernst. Druck und Verlag Georg Reimer / Berlin
Erscheinungsjahr / Zeitalter:1855

Weitere Information:
Die vorliegende Sammlung schwäbischer Volkslieder bildet den Schlußstein einer Reihe früherer Arbeiten, welche es sich zur Aufgabe geamacht hatten, alle schwäbischen Volksüberlieferungen an Märchen, Sagen, Sitten, Kinderreimen und dergleichen dem Untergange zu entziehen und bereits in drei Sammlungen gedruckt vorliegen: Deutsche Kinder-Reime und Kinder-Spiele aus Schwaben; aus dem Volksmunde gesammelt, 1852.
Deutsche Volksmärchen aus Mähren, 1852. Deutsche Sagen, Sitten und Gebräuche aus Schwaben, 2 Bände, 1852.
Wie die 'Kinderreime und Kinderspiele' das bunte poetische Leben und Treiben der Kinderwelt darstellen, so sollten die Volkslieder den ganzen poetischen Liederschatz des schwäbischen Volkes enthalten. Ich habe dabei den Begriff des Volksliedes strenger gefaßt, als wie dies gewöhnlich geschieht, und nur solche Lieder aufgenommen, die wirklich aus dem Volke hervorgegangen sind und durch längere Überlieferung bis heute sich erhalten haben. Sie können daher als Ausdruck der jetzt herrschenden poetischen Volksstimmung angesehen werden und sind leicht erkennbar an der kunstlosen, naturwahren, einfachen Sprache. Ausgeschlossen sind dagegen alle Kunstdichtungen bekannter gebildeter Dichter, die etwa beim Volke eingang gefunden, und die man oft noch, obwohl mit Unrecht, in Volkslieder-Sammlungen mit aufnimmt.
Die hier mitgeteilten Lieder und Balladen sind sämtlich und unmittelbar dem Volksmunde entnommen. Von einigen 30 habe ich auch die Melodie aufgezeichnet und zwar genau in der Weise, wie das Volk singt.... Diese Liederweisen bilden übrigens eine fast notwendige Ergänzung der Worte und sind häufig weit älter, als die im Lauf der Zeiten leicht welchselnden Texte.
Was den Inhalt betrifft, so habe ich im Allgemeinen nur solche Stücke aufgenommen, die an sich poetischen Wert haben, oder doch eine Volkseigentümlichkeit charakteristisch ausdrücken und schon längere Zeit vom Volke gesungen worden sind.
Tübingen, am 1. Juni, 1854
E. Meier